Gefährlichkeitsmerkmale

Gefährlich sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes genannten und in Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG näher bestimmten Eigenschaften aufweisen.

Nachstehend finden Sie einen Auszug aus der Einstufung der Gefahrenstoffe gemäß GefStoffV § 4, Fassung vom 15. November 1999:

E: Explosionsgefährlich

Explosionsgefährlich sind Stoffe, wenn sie in festem, flüssigem, pastenförmigem oder gelatinösem Zustand auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff exotherm und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren können und unter festgelegten Prüfbedingungen detonieren, schnell deflagrieren oder beim Erhitzen unter teilweisem Einschluss explodieren.

O: Brandfördernd

Brandfördernd sind Stoffe, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.

F+: Hochentzündlich

Hochentzündlich sind Stoffe, wenn sie
  • in flüssigem Zustand einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen niedrigen Siedepunkt haben,
  • als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen Explosionsbereich haben.

F: Leichtentzündlich

Leichtentzündlich sind Stoffe, wenn sie
  • sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können,
  • in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen,
  • in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen FIammpunkt haben,
  • bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln.

F: Entzündlich

Entzündlich sind Stoffe, wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben.

T+: Sehr giftig

Sehr giftig sind Stoffe, wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

T: Giftig

Giftig sind Stoffe, wenn sie in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

Xn: Gesundheitsschädlich

Gesundheitsschädlich sind Stoffe, wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.

C: Atzend

Atzend sind Stoffe, wenn sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können.

Xi: Reizend

Reizend sind Stoffe, wenn sie – ohne ätzend zu sein – bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können.

N: Umweltgefährlich

Umweltgefährlich sind Stoffe, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
 
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